Sprenggeschützter Bagger
Kampfmittelräumung mit Sprenggeschütztem Bagger
Der Einsatz eines sprenggeschützten Baggers nach BGI 833 / DGUV-I 201–027 ist ein wesentlicher Bestandteil sicherer Kampfmittelsondierung. Insbesondere bei Bohrlochsondierungen oder der Offenlegung kampfmittelverdachtsrelevanter Punkte besteht jederzeit die Möglichkeit, dass gefährliche Kampfmittel im Erdreich angetroffen werden. Ein sprenggeschützter Bagger reduziert hierbei das Risiko für den Maschinisten und das eingesetzte Personal erheblich, da er speziell konstruiert ist, um den Auswirkungen einer unvorhergesehenen Detonation standzuhalten oder zu mindern. Durch den Einsatz dieser Technik lassen sich notwendige Kampfmittelräumungen effizient und sicher durchführen. Somit trägt ein sprenggeschützter Bagger entscheidend zur Gefahrenabwehr und zum Schutz aller Beteiligten bei.
Leistungsumfang Sprenggeschützter Bagger
- Fahrzeug: Sprenggeschützter Bagger Cat 315 nach BGI 833/ DGUV-I 201-2027
- Einsatzmöglichkeit: Bohrlochsondierung , baubegleitende Kampfmittelräumung
- Einsatzgebiet: Süd-Deutschland
- Flexibel buchbar mit Fachpersonal
- Anfrage per E-Mail oder Telefon
Bergung kampfmittelrelevanter Verdachtskörper
Wir bergen kampfmittelrelevante Verdachtskörper nach vorausgegangener Oberflächen- oder Bohrlochsondierung. Dabei setzen wir auf unsere erfahrenen Maschinisten sowie fachkundiges Personal mit Befähigungsschein nach § 20 SprengG. Ein Einsatz-Team besteht bei uns aus einem Feuerwerker mit Geomagnetik und einem Maschinisten, sowie einem sprenggeschützten Bagger nach BGI 833 / DGUV-I 201–027.
Mögliche Einsatzorte in der Kampfmittelräumung
Unser sprenggeschützter Bagger nach BGI 833 / DGUV-I 201–027 steht für Einsätze in der Kampfmittelräumung in ganz Süddeutschland zur Verfügung. Er wird sowohl bei Bohrlochsondierungen als auch bei der fachgerechten Offenlegung kampfmittelverdachtsrelevanter Punkte eingesetzt.
Kampfmittelräumung: Richtlinien beachten
Die Durchführung der Kampfmittelbeseitigung unterliegt in Deutschland verschiedenen technischen und rechtlichen Richtlinien – darunter die BFR-KMR
(bundeseinheitliche Regelungen), länderspezifische Vorgaben sowie DGUV-Vorschriften. Je nach Bundesland gelten unterschiedliche Anforderungen an
Sondiertiefen, Bohrabstand und Dokumentation.
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