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Moderne Technologie & Effiziente Kampfmittelräumung

Bei EXPLOSERV stehen eine gesunde Umwelt und ein sicherer Lebensraum sowie eine verstärkte Aufklärung rund um das Thema Kampfmittel im Vordergrund.

Wir sind deutschlandweit im Einsatz und haben uns auf die fachgerechte Sondierung, Freilegung und Identifizierung von Kampfmitteln spezialisiert. Mit umfassender Erfahrung und höchsten Sicherheitsstandards haben wir uns als vertrauenswürdiger Partner in der Kampfmittelräumung etabliert. Aktuell sind wir in zwei Standorten anzufinden – in Heidelberg und Frankfurt!

Unser Leistungsspektrum

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Unsere Referenzen

Was wir Ihnen bieten

Termin- und fachgerechte Ausführung
Faires Preis-Leistungs-
Verhältnis
Bundesweit zugelassenes Fachunternehmen (nach §7 SprengG)
Neutrale und objektive Beurteilungen
Erleichterter Informationsaustausch
Bewährter Ansprechpartner für Kampfmittelräumung

Kontaktieren Sie uns

Sie haben Fragen rund um Kampfmittelräumung, Tiefensondierung, Oberflächensondierung, Sondier- und Räumkonzepte, Kampfmittelfreiheitsbescheinigung oder Schulungen? Ihre Anfragen oder Wünsche nehmen wir gern per Anruf, E-Mail oder mittels unseres Kontaktformulars entgegen.

Gefördert durch …

Erfahren Sie mehr über Kampfmittelräumung

Haben Sie Fragen zu diesem Thema? Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite!

Der Bauherr ist als “Zustandsstörer” verantwortlich für die Kampfmittelfreiheit des Baugrundstücks. Das bedeutet, dass er verpflichtet ist, vor Baubeginn entsprechende Untersuchungen durchzuführen und gegebenenfalls eine Räumung von Kampfmitteln gemäß den gesetzlichen Vorgaben und dem Stand der Technik zu veranlassen.
Der Bauherr muss die Grundsätze des Arbeitsschutzgesetzes bei der Planung gemäß der Baustellenverordnung berücksichtigen und koordinieren lassen. Die formelle Erteilung der Kampfmittelfreigabe erfolgt gemäß den gesetzlichen bzw. behördlichen Vorgaben der Bundesländer.

Im Regelfall trägt der Bauherr die Kosten für Kampfmittelerkundungen und Sicherungsmaßnahmen. Die Kosten für die Räumung und Beseitigung von Kampfmitteln trägt in der Regel die öffentliche Hand, wobei die Definition von “Räumung” den Vorgaben der Bundesländer folgt.

Bauunternehmer dürfen die Bauarbeiten erst aufnehmen, wenn ihnen bei einem öffentlichen Bauauftrag eine Bestätigung nach ATV DIN 18299, Abschnitt 0.1.18 VOB/C oder bei einem privaten Auftraggeber eine gleichwertige ordnungsgemäße “Kampfmittelfreigabe” vorliegt.

Sollten trotz ordnungsgemäßer Freigabe im Zuge der Bauarbeiten Kampfmittel angetroffen werden, ist die Arbeit sofort einzustellen, die Baustelle sofort gegen Zutritt zu sichern, die Baustelle zu verlassen und die Polizei zu verständigen.